Verschiedene Informationen

Jokertage

Die Eltern und die volljährigen Schüler:innen sind berechtigt, ohne Angabe von Gründen pro Schuljahr zwei volle Tage Urlaub zu beantragen. Diese zwei Urlaubstage können aufeinander folgen, müssen aber nicht. Der Mittwochmorgen sowie andere Halbtage werden als volle Tage abgerechnet.

Das Gesuch ist bei der Schuldirektion spätestens zwei Wochen vor dem Jokertag einzureichen.

In der ersten und letzten Schulwoche, sowie während den kantonalen Jahresprüfungen können keine Jokertage bezogen werden.

Hat das Schulkind während eines Schuljahres bereits mehr als zwei Urlaubstage erhalten, kann die Schuldirektion unter Angaben triftiger Gründe einen Sonderurlaub gewähren.

Die Aufarbeitung des Unterrichtsprogramms liegt in der Verantwortung der Abwesenden. Das Schulkind hat kein Anrecht auf Nachhilfeunterricht für die durch den Sonderurlaub entstandenen Stofflücken. Alle Prüfungen, die an den eingelösten Urlaubstagen stattfinden, müssen nachgeholt werden.

 

Sonderurlaub

Nachdem die Jokertage von den Eltern und den volljährigen Schüler:innen beansprucht worden sind, können gemäss Artikel 10 aus triftigen Gründen Sonderurlaube gewährt werden:

  • durch die Klassenlehrperson für die Dauer eines halben Tages

  • durch die Schuldirektion bis zu neun effektiven Schulhalbtagen

  • durch den Schulinspektor von zehn bis zu 27 effektiven Schulhalbtagen

  • durch das Departement bei mehr als 27 effektiven Schulhalbtagen

Jeder Urlaub aus triftigen Gründen, eingeschlossen kulturelle oder sportliche Aktivitäten, der einen halben Tag oder länger dauert, erfordert ein schriftliches Gesuch der Eltern. Dieses wird mindestens zwei Wochen im Voraus an die Klassenlehrperson (KLP) gerichtet und wenn nötig anschliessend an die Schuldirektion. Die Eltern sind für die gestellten Urlaubsgesuche verantwortlich.

Dem Sonderurlaub nicht unterworfen sind:

  • Trauerfälle in der Familie
  • Berufswahlpraktika
  • Krankheits- oder unfallbedingte Absenzen
  • Arzt- und Zahnarztbesuche

Unbegründete Schulversäumnisse und missbräuchliche Urlaube müssen von der Schuldirektion dem zuständigen Schulinspektor gemeldet werden. Dieser spricht die entsprechenden Geldbussen aus.

 

Versicherungen

Wie alle Schulen im Kanton Wallis ist auch unsere Schule nicht für Schäden, welche durch die Schülerinnen und Schüler verursacht werden, versichert. Schadenersatz für Beschädigungen jeglicher Art laufen über die eigene Haftpflichtversicherung, bzw. derjenigen des Verursachers (z.B. Sehbrillenbeschädigung während dem Sportunterricht). Wir bitten Sie daher, die nötigen Vorkehrungen mit Ihrer Versicherung zu treffen. 


Kita Golgüegi

In der Kita Goldgüegi in Stalden wird eine familienergänzende Halb- und Ganztagesbetreuung für Kinder im Vorschulalter angeboten. Es werden Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt von fachkompetenten Betreuerinnen begleitet, unterstützt und ihrem Alter entsprechend pädagogisch gefördert. Die Nachschulbetreuung der 1H-3H kann auch bei der Kita angemeldet werden.  

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 06.30 – 18.00 Uhr  

Infos und Kontakt: Tel.: 027 953 15 27 / E-Mail: kita@stalden.ch   

Weitere Infos (Leitbild, Anmeldeformular, Tarifordnung…) finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Stalden (www.stalden.ch/sites/soziales/kita).  

Bibliothek – Öffnungszeiten 

Montag   15.30 – 18.00 Uhr 
Mittwoch   09.30 – 10.30 Uhr 
Freitag   16.30 – 19.00 Uhr  

Die Bibliothek bleibt während allen Schulferien geschlossen. (Ausnahme: Während den Sommerferien ist die Bibliothek am Montag von 18.00 – 20.00 Uhr offen.)